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Schul- und Hausordnung der CBRS Alfeld

G r u n d r e g e l:

Jeder verhält sich so, dass kein anderer gestört wird oder Schaden nimmt und Gebäude und Gegenstände nicht beschädigt werden.

Bitte und Danke, Entschuldigung, ein netter Umgangston miteinander und ein freundlicher Gruß gehören an unserer Schule zum guten Ton.

I. Allgemeines

  1. Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind wie folgt festgesetzt:
UnterrichtPausen
1. Stunde:      7.50 –   8.35 Uhr5 Minuten
2. Stunde:      8.40 –   9.25 Uhr15 Minuten
3. Stunde:      9.40 – 10.25 Uhr5 Minuten
4. Stunde:    10.30 – 11.15 Uhr15 Minuten
5. Stunde:    11.30 – 12.15 Uhr5 Minuten
6. Stunde:    12.20 – 13.05 Uhr
  1. Der Klassenraum darf nicht vor dem ersten Läuten betreten werden.
  2. Wenn der Unterricht zur zweiten oder einer späteren Unterrichtsstunde beginnt, dürfen die Klassenräume erst nach Stundenschluss der vorausgehenden Unterrichtsstunde betreten werden.
  1. Alle Schüler/innen finden sich pünktlich zum Unterricht ein.
  2. Beim Läuten zu Beginn der Stunden nehmen die Schüler/innen ihre Plätze ein und legen das Unterrichtsmaterial bereit.
  3. Ist 5 Minuten nach Beginn einer Stunde der/die Fachlehrer/Fachlehrerin noch nicht erschienen, verständigt der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Sekretariat.
  4. Schüler/innen verlassen in Vertretungs- bzw. Stillbeschäftigungsstunden ihren Raum nicht.
  5. Hausaufgaben werden während der Stunde und nicht erst beim Klingeln gestellt.
  6. Alle Klassenbuchführer/innen, PC-Raum Betreuer/innen und die Umwelt- und Energiebeauftragten erledigen in Zusammenarbeit mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin ihre Aufgaben sorgfältig.
  7. Nach der letzten Unterrichtsstunde ist es notwendig, die Fenster zu schließen, das Licht auszumachen, aufzustuhlen und den Klassenraum aufzuräumen.
  8. Der Aufenthalt von Schülergruppen vor und nach dem Unterricht auf dem Bürgersteig vor der Schule ist nicht erlaubt!
  9. Im Unterricht und in den Pausen wird deutsch gesprochen (außer im Fremdsprachenunterricht E, F).
  10. Handys, Kopfhörer aller Art und elektronische Bild- und Tonrecorder (Digitalkameras, Musikplayer usw.) sind im Unterricht auszuschalten und so zu verstauen, dass sie nicht sichtbar sind, sofern sie nicht für den Unterricht benötigt werden. Smartphones und –watches sind in Prüfungen aller Art nicht erlaubt.

II. Pausenverhalten

  1. In den großen Pausen verlassen die Schüler/innen der 5.-9. Klassen die Unterrichtsräume und begeben sich in den Pausenbereich (Pausenhalle mit Vorraum, Flur zu den Toiletten, Altbau-Haupttreppenhaus bis zur Schulbücherei). Das Liegen und Sitzen auf Treppen und Fluren (Fluchtwege!) ist untersagt, ebenso der Aufenthalt im Bereich der abgestellten Fahrräder und Mopeds.
  2. Das Verlassen des Schulgrundstücks ist laut NSchG verboten.
  3. In den Freistunden wird die Pausenhalle als Lernraum und Ruhebereich genutzt. Der Aufenthalt auf den Schulfluren ist dann nicht gestattet.
  4. Aktivitäten auf dem Schulhof während der Freistunden dürfen den Unterricht nicht beeinträchtigen. Ballspiele sind nur auf dem hinteren Schulhof erlaubt.

III. Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen  0 51 81 / 84 49 0 

  1. Im Falle einer Erkrankung eines Schülers/einer Schülerin muss am gleichen Tag eine telefonische Meldung bis 8.00 Uhr im Sekretariat erfolgen. Es muss spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  2. Über eine vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht wegen Unwohlseins entscheidet der Fachlehrer/die Fachlehrerin vor oder während der Unterrichtsstunde (auch in diesem Falle gilt die Entschuldigungspflicht und Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten; s. Formblatt/Sekretariat)
  3. Anträge auf Beurlaubung bis zu 3 Unterrichtstagen sind vom Erziehungsberechtigten rechtzeitig an den/die Klassenlehrer/in zu richten, darüber hinausgehende Urlaubsgesuche sind an die Schulleiterin zu richten. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien sind nicht zulässig und Fehlzeiten müssen automatisch durch ein ärztliches Attest belegt werden.
  4. Die Schüler und Schülerinnen sind für regelmäßigen Schulbesuch mitverantwortlich und müssen bei Fehlzeiten die durchgenommenen Lerninhalte eigenverantwortlich aufarbeiten. 

IV. Schulweg

  1. Für Fahrschüler, die vorzeitig mit Bus oder Bahn zur Schule kommen, steht die Pausenhalle zur Verfügung.
  2. Alle Autos fahren grundsätzlich über den Eingang Süd auf den Parkplatz und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen über die Nordseite (Schulgasse) den Schulhof      vorsichtig befahren bzw. verlassen und sich wie in „Spielstraßen“ (7 km/h) verhalten.
  3. Um die abgestellten Räder/Krafträder/Autos vor Beschädigungen zu schützen, müssen sie auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. 
  4. Auf dem Weg von und zu der Schule werden die vorgesehenen Übergänge benutzt.
  5. Auf dem Schulgelände sind Inliner-, Skateboard-, Rollerfahren, Spiele, die andere gefährden, nicht erlaubt (im Gebäude auch das Umherrennen).

    V. Sicherheit und Gesundheit

    1. Weder Heizkörper noch Fensterbänke (ab 1. OG) dürfen als Sitzgelegenheiten benutzt werden. Es ist Verboten, sich aus dem Fenster zu lehnen.
    2. Fluchtwege müssen freigehalten werden. Im Bereich der Fluchtwege darf nicht gesessen oder z.B. Tasche abgelegt werden.
    3. Wir üben das vorgesehene Verhalten im Brandfalle und bei Katastrophen ein.
    4. Waffen oder andere gefährliche Gegenstände dürfen lt. Erlass nicht in die Schule mitgebracht werden.
    5. Im Winter ist besonders das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verboten. (Unfallgefahr)
    6. Bei Schnee- und Eisglätte kann das Betreten des Schulhofs untersagt werden.
    7. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.
    8. Wir setzen uns dafür ein, dass vor allem auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen Drogen weder in Umlauf kommen noch konsumiert werden.
      Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng bestraft.

    VI. Ordnung, Sauberkeit und Umwelt

    1. Jede/r ist an ihrem/seinem Platz und auf dem gesamten Schulgelände für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.
    2. Das Kaugummikauen und der Verzehr von Chips o.ä. und Soft- und Energydrinks ist aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen in der Schule grundsätzlich verboten!
    3. Besonders während der Unterrichtszeit achtet jeder auf größtmögliche Ruhe.
    4. Wer einen Schaden verursacht, übernimmt dafür die Verantwortung und wird von Mitschülern nicht gedeckt. Eltern können haftbar gemacht werden.
    5. Der jeweilige Reinigungs- und Ordnungsdienst säubert die Tafel und kümmert sich um die Sauberkeit und Belüftung des Raumes.
    6. Die wöchentlich wechselnden Reinigungs- und Entsorgungsdienste nehmen wir verantwortungsbewusst wahr.
    7. Wir wollen uns umweltfreundlich verhalten, deshalb sorgsam mit allen Materialien umgehen, Abfälle sortieren, wenn möglich Licht in allen Klassen ausschalten und Fenster nicht unnötig geöffnet lassen.

    VII. Allgemeine Hinweise

    1. Teure Bekleidungsstücke sind nur im allgemeinen Rahmen versichert. Geld- und Wertgegenstände sollten nur soweit wie nötig mit in die Schule gebracht werden. Lass kein Geld in deiner Garderobe auf dem Flur! Fahrkarten und Geldbörsen sind generell nicht versichert.
    2. Wetterschutz-Oberbekleidung ist auszuziehen und auf dem Flur zu deponieren.
    3. Fundsachen bitte beim Hausmeister oder im Sekretariat abgeben.
    4. Den Anordnungen des Hausmeisters und der Sekretärin sind Folge zu leisten.
    5. Teile einen etwaigen Wohnungswechsel oder sonstige Veränderungen deinem Klassenlehrer und im Sekretariat mit.
    6. Schülerinnen und Schüler, die gegen die Regeln der Schulordnung verstoßen, müssen ggf. nach Schulschluss ihr Fehlverhalten in der Schule angemessen aufarbeiten.

     

    Wir wollen, dass alle verantwortlich handeln, damit alle an der Carl-Benscheidt-Realschule ein Höchstmaß an Entfaltungsmöglichkeiten haben.

     

                  

    D. Herzog

    Realschulrektorin

    Bismarckstr. 23

    31061 Alfeld (Leine)

    Tel: 05181/84490

    E-Mail: rs-alfeld@t-online.de

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