Suche
Close this search box.

FAQ iPad

Die Digitalisierung ist ein fester Bestandteil unseres Lebens. Im Alltag nutzt die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bereits digitale Medien. Auch in der Berufswelt werden Medien in vielen Bereichen eingesetzt und machen einen zentralen Bestandteil des Berufsalltags aus.

Deshalb ist es nur konsequent, Schülerinnen und Schüler schon in der Schule mit digitalen Medien arbeiten zu lassen, um die Medienkompetenz zu fördern.

Es ist sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig und kleinschrittig an die Arbeit mit digitalen Medien heranzuführen, da das Internet und mobile Endgeräte bereits zu der Lebenswelt eines Fünftklässlers gehören. Neben digitalen Kompetenzen werden auch zukunftsweisende Kompetenzen wie z. B. die Kreativität sowie die soziale Intelligenz gefördert.

Im ersten Jahr an unserer Schule stehen vor allem die Funktionen unserer Schulsoftware IServ, der sicherer Umgang im Internet sowie „Basic“-Anwendungen im Vordergrund.

Die Anschaffung eines iPads ist ab Jahrgang 5 verpflichtend.

Der Einsatz der iPads im Unterricht ist nur sinnvoll, wenn alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe darüber verfügen. Das iPad dient als reguläres schulisches Lern- und Arbeitsgerät.

Für die Finanzierung und die Versicherung sind die Eltern zuständig.

Damit Sie ein Vergleichsangebot besitzen, bieten wir Ihnen mit „Mobiles Lernen“ ein Angebot für den Kauf und die Versicherung an.

Es ist möglich, das iPad per Ratenkauf zu kaufen oder es zu mieten. In der monatlichen Rate bei „Mobiles Lernen“ ist eine Versicherung (Diebstahl, Garantieerweiterung, Zerstörung) bereits eingerechnet. Je nach Ausstattung der iPads muss insgesamt mit mindestens ca. 14,00 € bis 18,00 € monatlich gerechnet werden. 

Die Kosten können auch mit einer Einmalzahlung beglichen werden. Dies ist meist deutlich günstiger.

In den genannten Preisen ist neben dem iPad folgendes enthalten:

  • das aktuelle iPad,
  • die robuste UAG-Schutzhülle,
  • ein Poolgerät pro Tabletklasse (bei 25 Schülern),
  • der Service (Techniker auf Anfrage, Hotline, Abwicklung mit der Versicherung, etc.),
  • den Bildungsfonds für sozial Schwächere. Gefördert wird „Finanzierungsart Mieten“: – max. 50% des Mietpreises – max. 10% der Klassenstärke,
  • die Diebstahl-und Schadensversicherung – Selbstbeteiligung im Schadensfall € 75,– Selbstbeteiligung bei Diebstahl € 150,
  • es wird keine Schufa-Auskunft von den Eltern eingehholt.

In dieser Berechnung sind jedoch die Kosten für die Apps nicht inbegriffen.

Alle Schüler der Klasse sollen unabhängig von finanziellen Situationen der Eltern und sozialen Gegebenheiten in die Lage versetzt werden, ein iPad zur Miete zu erhalten.

Eltern, die für ein Tablet nicht den kompletten Mietbetrag bezahlen können, weil sie zum Beispiel staatliche Sozialleistung beziehen, können mit bis zu max. 50 % der Mietrate aus dem Bildungsfonds unterstützt werden. Familien, die mehr als ein Kind in einer Tablet-Klasse haben, können diese Förderung ebenfalls beantragen.

Die Übernahme ins Eigentum ist bei Inanspruchnahme des Bildungsfonds nicht möglich.

Haben Sie sich für das Modell der Einmalzahlung entschieden, gehört das iPad Ihnen.

Wurde das Modell mit den Mietrate gewählt, können Sie drei Monate vor Ablauf des Mietvertrages “Mobiles Lernen” mitteilen, ob Sie das iPad später zurückgeben möchten oder es käuflich erwerben wollen.

Da der Mietzeitraum drei Jahre umfasst, kann das Gerät ab Jahrgang 8 gekauft oder ein anderes iPad angeschafft werden.

Sie beziehen die Geräte direkt über Mobiles Lernen, der sich auf die Ausstattung von Schulen spezialisiert hat.

Die Beziehung der iPads über diesen Vertriebspartner ist deswegen von entscheidender Bedeutung, weil die Geräte MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. (Dies ist bei frei gekauften Geräten nicht der Fall.) Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet. Des weiteren bietet AfB einen Bildungsfond an.

Sie können auch selbst ein iPad kaufen. Bedenken Sie dabei, dass dies nachträglich in unser MDM aufgenommen werden muss.Bei der Aufnahme ins MDM wird das iPad auf die Werkseinstellung zurückgesetzt. Führen Sie daher unbedingt ein Back-up durch, um Ihre Daten zu sichern.

Ihr Kind kann ein „älteres“ Gerät nutzen. Apple gibt einen Softwaresupport von 5 Jahren an. Beachten Sie, dass der App-Support im Laufe der Jahre eingestellt werden kann.

Ja, gehen Sie dafür auf unsere Homepage. Dort finden Sie einen Zugang zu dem Anbieter „Mobiles Lernen“ hinterlegt, wo Sie das iPad bestellen können. Natürlich ist auch eine Selbstanschaffung möglich – denken Sie bitte hierbei dir nachträgliche Aufnahme ins MDM.

Bei einem Vertrag mit „Mobiles Lernen“ wird das iPad gegen Diebstahl und Zerstörung versichert. Aktuell liegt die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei 75€ und bei 150€ bei Diebstahl. Zu dem Paket gehört darüber hinaus eine Garantieerweiterung zum Ende der Laufzeit (bei uns 36 Monate).

Die Schadensmeldung erfolgt über eine kostenlose Hotline. Diese kann auch durch die Kinder selbst durchgeführt werden. Wenn das Gerät repariert oder ersetzt wird, bekommt Ihr Kind ein Poolgerät der Schule gestellt, sodass es keine Ausfallzeiten gibt. Das Ersatzgerät ist in der Versicherung inbegriffen.

Ein Diebstahl muss neben der Schadensmeldung bei der Gesellschaft auch bei der Polizei angezeigt werden. Diese muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durchgeführt werden.

Es besteht eine persönliche Verantwortung für das Gerät. Wir bitten daher um einen sorgfältigen Umgang mit dem iPad sowie die Anschaffung einer entsprechenden Hülle. 

Im Frühjahr werden den Eltern und Erziehungsberechtigten der neuen 5. Klassen die Angebote für die iPads vorgelegt, sodass eine erste Rückmeldung erfolgen kann. Schafft eine Familie das iPad privat an, muss auch dieses zurückgemeldet werden. Vor den Sommerferien erfolgt eine erste Bedarfsanalyse aufgrund der Rückmeldungen, die mit der Schulleitung besprochen wird. Zu Beginn der Sommerferien werden die konkreten und festen Bestellungen der iPads gesammelt und bestellt. 

Sobald die iPads angekommen sind, werden sie zu Beginn des neuen Schuljahres für die Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Daraufhin folgt eine Einführung in die wichtigsten Funktionen des iPads für die Schülerinnen und Schüler. Die Verantwortung über die Geräte tragen die Eltern und Erziehungsberechtigten.

Private iPads sollten der Schule für ein bis zwei Wochen anvertraut werden, damit wird diese in unser MDM nachträglich aufnehmen können.

Um eine durch Schule leistbare Geräte- und Softwareverwaltung zu gewährleisten, ist ein einheitliches System im schulischen Kontext für alle Beteiligten eine Grundvoraussetzung. Positive Erfahrungen aus anderen Schulen sowie des Kollegiums durch Fortbildungen haben gezeigt, dass das iPad viele Vorteile mit sich bringt: 

  • Gute Qualität und Wertstabilität
  • Langlebige Akkus 
  • Großer Funktionsumfang und hohe Kompatibilität
  • Hoher Sicherheitsstandard
  • Hohe Datenschutzstandards, vor allem gegenüber App-Anbietern
  • Stabiles und zuverlässiges Betriebssystem – auch bei über 5 Jahre alten Geräten
  • Großes Angebot schulischer Apps
  • Einfache und zuverlässige Versorgung der iPads mit Updates
  • Prüfungsmodus 

Damit sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf den Unterricht konzentrieren können, muss gewährleistet werden, dass auf allen Geräten dieselben aktualisierten Apps installiert sind und die Firmware aktuell ist. 

Wir empfehlen den Eltern, das iPad mit mindestens 32 GB Speicher zu kaufen. Dieser Speicher ist für schulische Zwecke ausreichend. Mindestens ca. 16 GB sollten für die schulische Arbeit reserviert werden, der übrige Speicher kann privat genutzt werden. 

Wenn Sie ein Gerät mit einem größeren Speicher (128GB) kaufen möchten, ist die auch möglich. Die einmaligen bzw. monatlichen Kosten (je nach Finanzierungsmodell) steigen damit entsprechend.

Der Akku ist so groß, dass damit den gesamten Schultag über gearbeitet werden kann. Im Laufe des Tages muss er natürlich wieder geladen werden. Das Laden des Akkus wird die tägliche Hausaufgabe der Schülerinnen und Schüler sein.

Ist der Akku leer, kann das iPad nicht mehr genutzt werden, da an den Plätzen der Schülerinnen und Schüler keine Steckdosen vorhanden sind. Natürlich kann vereinzelt im Notfall mit einem Netzteil / einem Verlängerungskabel ausgeholfen werden. Dennoch zählt dies dann als nicht gemachte Hausaufgabe.

Wegen des täglichen Transports zwischen Schule und Zuhause sollte eine Hülle für das iPad angeschafft werden. 

Besonders wichtig ist, dass die Hülle das gesamte iPad verdeckt (auch die Kanten, den Bildschirm und die Rückseite). Zudem muss die Hülle die Möglichkeit bieten, das iPad stabil auf dem Tisch aufstellen zu können. Darüber hinaus empfehlen wir die Anschaffung einer Tastatur. 

Im Unterricht wird das iPad mit den Fingern bedient. Sollten Sie für ihr Kind dennoch einen Stift anschaffen wollen, empfehlen wir Ihnen eine Hülle mit Stifthalterung.

Apple-Account = Apple-ID (E-Mail-Adresse) + Passwort 

Alle nötigen Apps und Einstellungen für den Unterricht werden von der Schule als Administrator auf das iPad „gepusht“. Daher müssen Sie als Eigentümer keine Apple-ID auf das iPad spielen, um dieses im schulischen Kontext zu nutzen. 

Um das iPad privat zu nutzen, ist die Erstellung einer eigenen Apple-ID möglich. Auf diese Apps hat die Schule keinen Zugriff. Der Apple-Account besteht aus der Apple-ID und dem dazugehörigen Passwort. Mit der Apple-ID kann eine kostenlose E-Mail-Adresse eingerichtet werden. Die ID wird benötigt, um das iPad einzurichten und die Apple-Dienste zu nutzen. Sie kann unter anderem im App Store, Apple TV, FaceTime, iTunes, Mac App Store, iChat und im Game Center genutzt werden. Der Geräteeigentümer ist berechtigt mit einer eigenen Apple-ID Apps zu installieren. 

Händigen Sie die für die Installation notwendige Apple-ID nicht an Ihr Kind aus, bis es in einem Alter ist, in dem es verantwortungsvoll damit umgehen kann.

Als Schule haben wir nichts dagegen. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte entscheiden, ob Ihr Kind private Apps bzw. sensible Daten auf dem iPad installieren darf. Es muss dabei aber immer genügend Speicher (ca. 16GB) für schulische Zwecke vorhanden sein. 

Beachten Sie außerdem, dass persönliche Daten immer passwortgeschützt sind. Die Kinder müssen lernen, sich im Unterricht mit den unterrichtsrelevanten Apps zu beschäftigen und sich nicht von Spielen ablenken zu lassen. Das Spielen auf dem iPad ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Der Zugriff auf Internetseiten und Apps wird im Unterricht von der Schule zentral gesteuert. 

Die iPads verbinden sich über das WLAN-Modul mit dem Internet. Hierfür sind in der Schule WLAN-Access Points installiert. Diese sind durch einen Code geschützt. Die iPads werden mit einem Profil installiert. Durch den WLAN-Zugang erfolgt die Verbindung zum Internet und zum Schulnetzwerk. Es ist wichtig, dass der Name des iPads so belassen wird, wie er am Anfang voreingestellt ist. Er ist Teil der Zugangsberechtigung. Eine Veränderung des Namens würde zu einer Unterbrechung der Internetverbindung führen.

Kaufen Sie das iPad über den Anbieter „Mobiles Lernen“ wird Ihnen das iPad mit allen nötigen Apps vorinstalliert ausgehändigt. Privat gekaufte iPads sollten für ein bis zwei Wochen der Schule anvertraut werden, damit wir dieses in unser MDM-System aufnehmen können. Alle iPads werden gemeinsam und fertig eingerichtet den Kindern in der Schule ausgeteilt.

Als Schule versuchen wir, möglichst kostenlose Apps im Unterricht zu nutzen. Wir rechnen damit, dass im Laufe der gesamten Schulzeit zwischen 20-30 € für kostenpflichtige Apps anfallen werden. Apps können wir mit Hilfe des MDM-Systems auf die iPads „pushen“.

Voraussetzung für eine zentrale Installation von schulischen APPs, Zugangsprofilen zum WLAN und die Nutzung unserer pädagogischen Software zum Klassenraummanagement ist die Einbindung des privateigenen Gerätes in ein zentrales Managementsystem (MDM-Server). Unser Schulträger stellt hierfür das System „Relution“ zur Verfügung. Die in Deutschland strengen Datenschutzvorschriften werden damit eingehalten. In begrenztem Umfang erhält die Schule damit Zugriff auf personenbezogene Daten. Dies sind insbesondere der Name des iPads, dessen aktuelle IP-Adresse sowie die Liste der installierten APPs. Über das System ist eine Ortung des Gerätes technisch möglich, sobald es in den „lost mode“ versetzt wurde, also als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist. Die Schule wird die Seriennummer und die Klasse des Nutzers in das MDM-System einpflegen, damit eine leichte Zuordnung zu den Geräten und der Einsatz im Unterricht möglich wird.

Für die Schule haben ausgewählte Lehrerinnen und Lehrer (MDM-Admins) und Administratoren des Schulträgers Zugriff auf das MDM-System.

Die Schule installiert über das MDM-System ein Profil, welches die Benutzung des Gerätes und seiner Möglichkeiten einschränkt. Die Einschränkungen sind in erster Linie während der Schulzeit aktiv. Alle Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen. Ein eigenständiges Verlassen der entfernten Verwaltung ist nicht zulässig. Wesentliche Einschränkungen: Aus Datenschutzgründen dürfen wir den Apple-Dienst iCloud nicht zulassen. Eine weitere Einschränkung ist die zwingende WLAN-Anmeldung zu Schulzeiten, um die Geräte während des Unterrichtes zu nutzen. Die Profile enthalten auch Einschränkungen, die Jugendliche schützen sollen. Einen kompletten Schutz kann es aber nicht geben.

Mit dem Beenden der Schulzeit an der CBRS wird das iPad aus dem MDM der Schule entfernt. Dabei muss das Gerät zurückgesetzt werden, wobei sämtliche APPs, Einstellungen und Daten gelöscht werden. Für eine Datensicherung im Vorfeld ist der Eigentümer zuständig.

Ein Internetzugang mit WLAN ist aus technischer Sicht sinnvoll.

Nein.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen dennoch Hefte und Mappen führen sowie Stifte dabeihaben. Die iPads werden im Unterricht eingesetzt, wenn dies didaktisch sinnvoll ist. iPads bieten neue Möglichkeiten des Recherchierens und des Präsentierens. Übungen und Aufgaben können jetzt interaktiv gestaltet werden. Aber weder die Lehrkräfte noch das Schulheft sollen durch das iPad ersetzt werden. Es ist aber denkbar, dass das Schulbuch mit der Zeit überflüssig wird und durch ein digitales Exemplar ersetzt werden kann.

Auch in den iPad-Klassen wird es Stunden geben, in denen man die iPads gar nicht oder nur kurz braucht.

Gehört das iPad Ihnen können Sie es natürlich einfach behalten.

In der Mietvariante ist es möglich, das iPad bei gleichen Konditionen zu behalten, wenn man die Klasse verlassen muss. Im Schadensfall hat man dann aber keinen Anspruch auf ein sogenanntes „Poolgerät“, da dieses immer bestimmten Klassenstufen zugeordnet ist.

Wird das iPad in Raten gemietet, kann es mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten wieder abgegeben werden.

Wer das iPad mit der Einmalzahlung erworben hat, kann sich überlegen, wie bzw. ob das Gerät weiter genutzt werden soll.

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an der Schulbuchausleihe teil, weshalb auch hier die normalen Kosten anfallen. Von den Schulbuchverlagen gibt es nur wenige digitale Schulbücher für die Realschule. Sobald es digitale Pakete gibt, sollen diese den Schülerinnen und Schülern über einen Code zugänglich gemacht werden.

Ziel ist es, dass in den Fächern, in denen es didaktisch sinnvoll ist, mit den iPads gearbeitet wird. Die Lehrerinnen und Lehrer, die mit den iPads bereits im Unterricht gearbeitet haben bzw. dies gerne machen wollen, werden in den iPad-Klassen eingesetzt.

Um einen Diebstahl zu vermeiden, werden die Taschen samt der iPads im Klassen-/Fachraum eingeschlossen. Alternativ können die Schülerinnen und Schüler ihre Tasche in der Pausenhalle bzw. auf dem Pausenhof selbst beaufsichtigen. Die Nutzung der iPads in den Pausen ist nicht erlaubt. Abgelegte Taschen mitsamt Inhalt sind grundsätzlich nicht versichert.

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler ein neues Gerät benötigen, weil z.B. das alte defekt ist, wird von der Schule ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Nach der Reparatur ist dieses wieder abzugeben. 

Nach einem Diebstahl gibt es die Möglichkeit, das Gerät mittels Ortung wiederzufinden.

Bei Vertragsfragen; Rechnungen etc:
Telefon: 07243 20000 -210
Mail: info@mobileslernen.eu

Bei Rückfragen einer technischer Angelegenheit:
Telefon: 0511 336 399 3327 (Durchwahl für Hannover)
Mail: support@mobileslernen.euAkkordeon Inhalt

Bismarckstr. 23

31061 Alfeld (Leine)

Tel: 05181/84490

E-Mail: rs-alfeld@t-online.de

Copyright © [2022] Carl-Benscheidt-Realschule
GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner