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Förderkonzept

Um unseren Schüler/innen beim Lernen zu helfen, finden  folgende Fördermaßnahmen bei uns statt:

  1. Förderung von eigenverantwortlichem Arbeiten durch kooperatives Lernen, Portfolio, u.a.
  2. Leistungsdifferenzierte Aufgabenstellungen, offene Aufgaben, Projekte und Präsentationen.
  3. Enge Kooperation der unterrichtenden Lehrkräfte.
  4. Speziell für die Abschlussklassen wird Förderunterricht für alle interessierten Schülerinnen und Schüler angeboten, die im Hinblick auf die Abschlussprüfung den Stoff der Realschule in Mathematik und Englisch aufarbeiten wollen.
  5. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der höheren Jahrgänge geben interessierten Schüler der unteren Jahrgänge Förderunterricht (Schüler helfen Schülern). Die Vermittlung findet durch die jeweiligen Klassen- oder FachlehrerInnen statt.
  6. Lehrer bieten nach Absprache Sprechstunden an, in denen sich Schüler/innen und Eltern über den Leistungsstand informieren können, sich beraten lassen können oder einfach mal ihr Herz ausschütten können, denn viele Probelme lassen sich in einem Gespräch klären.
  7. Zwei Elternsprechtage geben weitere Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch.

Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Ab Schuljahresbeginn 2014 / 2015 ergeben sich für die Umsetzung der Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gravierende Änderungen:

 Den Leistungsberechtigten werden ab Schuljahresbeginn 2014 / 2015 Gutscheine erteilt, die Gutscheine ersetzen den Leistungsbescheid.

Der Umfang der Lernförderung wird als sog. Zeitstundenkontingent angegeben, das bedeutet, dass die Empfehlung der Lehrkraft sich auf ein festgelegtes Zeitstunden-kontingent (20 oder 40 Std.) bezieht und nicht auf einen festgelegten Zeitraum.

Allerdings ist dieses Kontingent innerhalb von 6 Monaten zu nutzen und erst danach erfolgt für das geförderte Fach eine erneute Überprüfung des Bedarfs.

Diese Abrechnungsmodalität bietet für den Anbieter eine flexible Zeiteinteilung. Die mit dem Gutschein vorgegebenen Förderstunden können innerhalb von 6 Monaten frei eingeteilt werden.

Sollte seitens der Lehrkraft eine Einzelförderung bescheinigt worden sein, die Eltern sich aber auch mit einer Gruppenförderung einverstanden erklären (freier Elternwille), kann auch eine Gruppenförderung durchgeführt werden

Vordrucke für den außerschulischen Lernförderbedarf: Anlage A2a – Lernförderung Allgemeinbildende Schulen 01.08.2014. doc

In begründeten Einzelfällen ist Lernförderung in bis zu 3 Fächern möglich.

Grundsätzlich sollen auch Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, Zugang zur Lernförderung erhalten. 

Zudem wird die Erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert, das der Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, der weiteren Entwicklung im Beruf und damit der Fähigkeit dient, später den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können.

Für Rückfragen steht Frau Heimann-Lies vom Landkreis (Tel. 05181-704-8451, bzw. Christiane.Heimann-Lies@landkreishildesheim.de, Ständehausstraße 1, Zi. 45) gern zur Verfügung.

Bismarckstr. 23

31061 Alfeld (Leine)

Tel: 05181/84490

E-Mail: rs-alfeld@t-online.de

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