Um unseren Schüler/innen beim Lernen zu helfen, finden folgende Fördermaßnahmen bei uns statt:
Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Ab Schuljahresbeginn 2014 / 2015 ergeben sich für die Umsetzung der Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gravierende Änderungen:
Den Leistungsberechtigten werden ab Schuljahresbeginn 2014 / 2015 Gutscheine erteilt, die Gutscheine ersetzen den Leistungsbescheid.
Der Umfang der Lernförderung wird als sog. Zeitstundenkontingent angegeben, das bedeutet, dass die Empfehlung der Lehrkraft sich auf ein festgelegtes Zeitstunden-kontingent (20 oder 40 Std.) bezieht und nicht auf einen festgelegten Zeitraum.
Allerdings ist dieses Kontingent innerhalb von 6 Monaten zu nutzen und erst danach erfolgt für das geförderte Fach eine erneute Überprüfung des Bedarfs.
Diese Abrechnungsmodalität bietet für den Anbieter eine flexible Zeiteinteilung. Die mit dem Gutschein vorgegebenen Förderstunden können innerhalb von 6 Monaten frei eingeteilt werden.
Sollte seitens der Lehrkraft eine Einzelförderung bescheinigt worden sein, die Eltern sich aber auch mit einer Gruppenförderung einverstanden erklären (freier Elternwille), kann auch eine Gruppenförderung durchgeführt werden
Vordrucke für den außerschulischen Lernförderbedarf: Anlage A2a – Lernförderung Allgemeinbildende Schulen 01.08.2014. doc
In begründeten Einzelfällen ist Lernförderung in bis zu 3 Fächern möglich.
Grundsätzlich sollen auch Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, Zugang zur Lernförderung erhalten.
Zudem wird die Erreichung eines höheren Lernniveaus gefördert, das der Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, der weiteren Entwicklung im Beruf und damit der Fähigkeit dient, später den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können.
Für Rückfragen steht Frau Heimann-Lies vom Landkreis (Tel. 05181-704-8451, bzw. Christiane.Heimann-Lies@landkreishildesheim.de, Ständehausstraße 1, Zi. 45) gern zur Verfügung.